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Rentprime
Ratgeber · 6 min Lesezeit

Hausgeld vs. Nebenkosten — was darf ich umlegen?

Du zahlst als ETW-Vermieter Hausgeld an die WEG — und willst die Nebenkosten von deinem Mieter zurückbekommen. Aber: nicht jeder Cent des Hausgelds ist umlagefähig. Wir erklären die Trennung, mit Beispiel-Rechnung.

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Das Hausgeld: was es ist

Als Wohnungseigentümer (WEG-Mitglied) zahlst du Hausgeld an deine Hausverwaltung. Es enthält:

  • Laufende Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung)
  • Instandhaltungsrücklage (für künftige Reparaturen)
  • Verwaltungskosten der WEG (Hausverwalter-Gebühren)
  • Sonderumlagen (bei Bedarf, z.B. Heizungs-Neuanschaffung)

Die wichtige Trennung — was umlegen kannst du?

Nur die laufenden Betriebskosten (im Sinne der BetrKV §2) sind auf den Mieter umlegbar. NICHT umlegen darfst du:

  • Instandhaltungsrücklage — gehört dem Vermieter (Wertanteil deiner Wohnung)
  • Verwaltungs-Anteil des Hausgelds (Hausverwalter-Gebühren)
  • Sonderumlagen für Wertsteigerung/Modernisierung (Anbau, neue Heizungsanlage)
  • Sondereigentum-Reparaturen (Bad-Erneuerung, Boden-Renovierung deiner Wohnung)
Nebenkostenabrechnung in 10 Minuten statt 3 Stunden
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Beispiel: 80 m² ETW in München

Du zahlst monatlich 320 € Hausgeld an die Hausverwaltung. Aufteilung laut Jahresabrechnung:

  • Heizung + Warmwasser: 95 € → umlegbar ✓
  • Wasser kalt + Abwasser: 35 € → umlegbar ✓
  • Müllabfuhr: 18 € → umlegbar ✓
  • Hausmeister + Reinigung: 32 € → umlegbar (anteilig — Verwaltungsanteil abziehen!) ⚠️
  • Versicherung Gebäude: 14 € → umlegbar ✓
  • Aufzug-Wartung + Strom: 12 € → umlegbar ✓ (auch wenn EG)
  • Verwaltungskosten WEG-Manager: 24 € → NICHT umlegbar ✗
  • Instandhaltungsrücklage: 90 € → NICHT umlegbar ✗

Umlegbar auf den Mieter: ca. 206 € · NICHT umlegbar (Vermieter trägt): ca. 114 €

Praktische Umsetzung

Schritt-für-Schritt-Vorgehen:

  • 1. Hausgeld-Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung anfordern (kommt meist Jan/Feb für Vorjahr)
  • 2. Jede Position prüfen: laufende Betriebskosten oder nicht?
  • 3. Bei Mischpositionen (z.B. Hausmeister): Anteil-Schätzung 70/30
  • 4. In die eigene NK-Abrechnung übernehmen — pro Wohnung
  • 5. Falls Hausverwaltung "Sammelposten" nutzt: detaillierten Beleg anfordern

Häufige Fehler

  • Komplettes Hausgeld 1:1 weitergeben (auch Rücklage + Verwaltung) — unwirksam, Mieter kann zurückfordern
  • Nicht-laufende Sonderumlagen umlegen (z.B. Aufzug-Sanierung) — unzulässig
  • Eigene Modernisierungs-Auslagen als "Hausgeld" deklarieren — Steuerhinterziehung-Risiko
  • Pauschal-Aufteilung ohne Jahresabrechnung der WEG — formal unwirksam

Wie Rentprime dir hilft

Rentprime erkennt bei der Beleg-Upload, dass es sich um ein "Hausgeld" handelt und fragt aktiv: "Welche Bestandteile sind laufende BetrKV-Positionen?" Die KI schlägt anhand der Position-Bezeichnung (Heizung, Wasser, Müll vs. Rücklage, Verwaltung) die korrekte Klassifizierung vor. Du kannst die Vorschläge per Klick übernehmen — das System macht die korrekte Trennung in der NK-Abrechnung automatisch.

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