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Rentprime
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 14 Tagen · jederzeit kündbar
Diese Übersetzung dient nur dem Verständnis. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

Stand: Mai 2026 · Version 3.0 (Deep-Legal-Audit-Pass)

Hinweis zur Rechtsgeltung: Diese AGB wurden mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der §§ 305–310 BGB sowie der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erstellt, insbesondere:
  • Cour de cassation (15.11.2006) — SaaS-Verträge als Mietverträge nach §§ 535 ff. BGB
  • Cour de cassation (02.07.2008) — Datensicherungspflicht des Kunden / Mitverschulden nach Code civil
  • Cour de cassation (20.03.2018) — Grenzen von Aufrechnungsverboten in AGB gegenüber Verbrauchern
  • Cour de cassation (27.04.2021) — Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion bei wesentlichen AGB-Änderungen
  • Cour de cassation (15.02.2024) — Grenzen von Vertragsstrafen-Klauseln in AGB
  • Cour de cassation case law zur Unwirksamkeit doppelter Schriftformklauseln und salvatorischer Klauseln in AGB
  • FairVeG 2022 — Verbot stillschweigender Jahresverlängerung gegenüber Verbrauchern
  • § 312j BGB (Button-Lösung) und § 312k BGB (Kündigungsbutton)
  • RGPD + Loi Informatique et Libertés, RDG, GeschGehG, EU AI Act (Verordnung 2024/1689), Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Vor dem Public-Launch erfolgt eine finale Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht in jedem der 15 Zielmärkte. Hinweise auf Unstimmigkeiten gerne an legal@rentprime.de — wir korrigieren binnen 14 Tagen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Für die Bereitstellung und Nutzung der unter „Rentprime" angebotenen Software-as-a-Service-Lösung (nachfolgend „Software", „Dienst" oder „Rentprime") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Anbieter ist die KRUPKA Concept GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein, vertreten durch den Geschäftsführer Leon Krupka (nachfolgend „Anbieter"). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen; die Handelsregisternummer ist im Impressum veröffentlicht.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (Code civil), Verbrauchern (Code civil), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchern stehen die zwingenden Verbraucherschutzrechte gemäß §§ 312 ff. BGB zu; sämtliche Beschränkungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie nach zwingendem Verbraucherschutzrecht zulässig sind.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis und ohne Widerspruch des Anbieters, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(5) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Website rentprime.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Durch Anklicken des Buttons „Jetzt starten" bzw. „14 Tage kostenlos testen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Software-Nutzungsvertrags ab. Vor Absendung des Angebots kann der Kunde seine Eingaben jederzeit korrigieren oder den Vorgang abbrechen.

(3) Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Der Anbieter behält sich vor, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, Sanktionslistentreffer, fehlender Bonität).

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist dem Kunden auf Anfrage zugänglich. Bei mehrsprachigen Versionen dieser AGB ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgeblich; abweichende landesspezifische Regelungen aus § 17 bleiben unberührt.

(5) Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er geschäftsfähig und – soweit es sich um eine juristische Person handelt – die handelnde Person zur Vertretung berechtigt ist. Bei Vertragsschluss als Unternehmer versichert der Kunde, dass die Nutzung der Software überwiegend gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Tarifoption (Solo, Pro oder Portfolio) sowie aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Die Software dient insbesondere folgenden Zwecken:

  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen nach den Vorgaben der Décret n° 2020-886 und Décret n° 87-713
  • Berechnung des Vermieter- und Mieteranteils nach CO₂ allocation
  • Verwaltung von Immobilien, Wohneinheiten, Mietern und Mietverträgen
  • KI-basierte Erfassung und Kategorisierung von Belegen
  • Erstellung von Mietverträgen auf Basis aktueller Standardklauseln
  • Mahnwesen, Kommunikations-CRM und Dokumentenarchiv
  • Export-Funktionen für die Einkommensteuererklärung (Steuerberater-ready)

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software weiterzuentwickeln, zu verbessern und an technische Entwicklungen anzupassen. Wesentliche funktionale Erweiterungen sind jederzeit zulässig. Wesentliche Einschränkungen oder der Wegfall vertraglich vereinbarter Hauptfunktionalitäten werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform angekündigt; bei für den Kunden nicht zumutbaren Änderungen steht diesem ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.

(4) Eine rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt durch den Anbieter ausdrücklich nicht. Die durch die Software generierten Berechnungen, Verträge, Mahnschreiben, Abrechnungen und Bescheinigungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor Verwendung im Rechtsverkehr eigenständig zu prüfen oder durch qualifizierte Fachpersonen (Rechtsanwalt, Steuerberater, Mietverein) prüfen zu lassen. Ergänzend gilt § 15 dieser AGB.

(5) Sofern der Anbieter Drittinhalte (z. B. Mietspiegel-Daten, Indexreihen des Statistischen Bundesamts, ESt-Formulare, Behörden-Bescheinigungen) bereitstellt, übernimmt er für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Drittinhalte keine Gewähr. Maßgeblich ist stets die jeweils gültige amtliche Originalquelle.

(6) Die Software wird ausschließlich als webbasierter Dienst („Software-as-a-Service") bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, einer lokalen Installation oder einer On-Premise-Version besteht nicht.

§ 4 Testphase, kostenlose Testnutzung

(1) Der Anbieter bietet Neukunden eine 14-tägige Testphase ab Registrierung an. Zur Aktivierung der 14-tägigen Testphase ist die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erforderlich. Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang des gewählten Tarifs zur Verfügung; während der Testphase erfolgt keine Abbuchung.

(2) Nach Ablauf der 14-Tage-Frist geht der Vertrag automatisch in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über; die erste Abbuchung erfolgt am 15. Tag, sofern der Kunde nicht zuvor kündigt oder widerruft. Der Anbieter erinnert den Kunden spätestens drei (3) Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail an den bevorstehenden Übergang in den kostenpflichtigen Tarif.

(3) Während der Testphase kann der Anbieter den Dienst jederzeit ohne Angabe von Gründen einschränken oder beenden, insbesondere bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung (z. B. Mehrfach-Registrierungen mit demselben Identitätsmerkmal, automatisierte Datenabfragen, Verstöße gegen § 8 dieser AGB).

(4) Eine Testphase wird pro Kunde nur einmal gewährt. Die Vergünstigung gilt nicht für Bestandskunden, die ihren bezahlten Vertrag innerhalb der letzten zwölf Monate gekündigt haben.

(5) Während der Testphase eingegebene Daten werden 30 Tage über das Ende der Testphase hinaus aufbewahrt, sodass der Kunde bei Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs nahtlos weiterarbeiten kann. Danach werden die Daten vollständig und unwiderruflich gelöscht.

§ 5 Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisverzeichnis, einsehbar unter rentprime.de/preise. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

(2) Der Anbieter bietet folgende Abrechnungsmodelle:

  • Monatliche Zahlung — Abbuchung jeweils zum Monatsersten
  • Jährliche Zahlung — Abbuchung einmalig zum Vertragsbeginn (Ersparnis ca. 16 %)

(3) Der Anbieter akzeptiert Zahlungen per SEPA-Lastschrift und Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Code civil) zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren.

(5) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die in einem rechtlichen Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Beschränkungen nicht für Ansprüche aus dem Widerruf des Vertrags (Code civil) und nicht für Mängelrechte; die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte aus §§ 320, 387 BGB bleiben in jedem Fall unberührt (Cour de cassation case law, u. a. Cour de cassation Urteil v. 20.03.2018 – XI ZR 309/16).

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Bei Wahl des monatlichen Abrechnungsmodells kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Bei Wahl des jährlichen Abrechnungsmodells beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate. Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.

(3a) Verlängerung — Verbraucher: Erfolgt keine fristgerechte Kündigung des Jahresvertrags, verlängert sich der Vertrag gegenüber Verbrauchern (Code civil) auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB i. V. m. dem Gesetz für faire Verbraucherverträge / FairVeG, BGBl. I S. 3433).

(3b) Verlängerung — Unternehmer: Bei Kunden, die Unternehmer (Code civil), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, verlängert sich der Jahresvertrag bei fehlender Kündigung jeweils um weitere zwölf (12) Monate, mit Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei in erheblichem Maße gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(5) Die Kündigung erfolgt in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an contact@rentprime.de oder über die in der Software hinterlegte Kündigungsfunktion gemäß § 312k BGB (Kündigungsbutton).

(6) Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde 30 Tage Zeit, einen vollständigen Export seiner Daten herunterzuladen. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

§ 7 Verfügbarkeit der Software, Service Level

(1) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Software grundsätzlich erreichbar ist, gemessen am Übergabepunkt zum Internet (Anschluss des Rechenzentrums).

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen und nicht in die Berechnung einzubeziehen sind:

  • Geplante Wartungsfenster (in der Regel zwischen 02:00 und 05:00 Uhr MEZ, mindestens 24 Stunden vorab per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung angekündigt)
  • Notfall-Wartungen zur Behebung kritischer Sicherheitslücken (Zero-Days), ohne Vorankündigung zulässig
  • Höhere Gewalt im Sinne von § 12 dieser AGB sowie sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Störungen
  • Ausfälle bei Internet-Verbindungsdienstleistern, Cloud-Infrastruktur-Anbietern (Hyperscalern) oder anderen Subdienstleistern, soweit der Anbieter die Auswahl dieser Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen hat
  • DDoS-Angriffe, Hacking-Angriffe und sonstige Cyber-Angriffe Dritter
  • Störungen aufgrund nicht vom Anbieter zu vertretender Konfigurationen des Kunden (z. B. Browser-Inkompatibilitäten, restriktive Firewall-/Proxy-Settings)

(3) Bei einer kurzfristigen Nichtverfügbarkeit von weniger als 24 zusammenhängenden Stunden bestehen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche. Bei längerer Nichtverfügbarkeit gewährt der Anbieter eine pro-rata-Gutschrift auf die monatliche Vergütung, gedeckelt auf maximal die anteilige Monatsgebühr des betroffenen Zeitraums. Weitere Ansprüche – insbesondere auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (vgl. § 11).

(3a) SaaS-Verträge sind nach gefestigter Cour de cassation case law (Cour de cassation) als Mietverträge im Sinne der §§ 535 ff. BGB einzuordnen. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Mietminderung nach Code civil bei Mängeln bzw. nicht nur unerheblicher Nichtverfügbarkeit bleibt durch die vorstehenden Regelungen ausdrücklich unberührt; die pro-rata-Gutschrift wird auf eine ggf. geltend gemachte Minderung angerechnet.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen der Software vorübergehend zu deaktivieren, soweit dies zur Behebung von Sicherheitslücken, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Solche Funktionsausfälle einzelner Module gelten nicht als Nichtverfügbarkeit der Software im Sinne dieses § 7.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung

(1) Der Kunde ist verpflichtet:

  • Wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit zu machen, insbesondere Änderungen seiner Stamm-, Rechnungs- und Bankdaten unverzüglich zu aktualisieren
  • Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, ggf. 2FA-Token) geheim zu halten, ausreichend komplexe Passwörter zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben
  • Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung, Kompromittierung des Kontos oder verlorengegangenen Authentifizierungsmitteln unverzüglich den Anbieter zu informieren und das Passwort zu ändern
  • Die Software ausschließlich im Rahmen geltenden Rechts (insbesondere RGPD + Loi Informatique et Libertés, BGB, Décret n° 87-713, CGI Art. L102B (10 ans)) und im Einklang mit dieser AGB zu nutzen
  • Sicherzustellen, dass er nach Art. 6 RGPD + Loi Informatique et Libertés zur Verarbeitung der von ihm in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere Mieterdaten) berechtigt ist und die betroffenen Personen entsprechend informiert hat
  • Sicherzustellen, dass er hinsichtlich aller hochgeladenen Inhalte (Belege, Fotos, Dokumente, Logos) über die erforderlichen Urheber- und sonstigen Schutzrechte verfügt
  • Keine Inhalte hochzuladen, die rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornographische oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte enthalten
  • Keine Schadsoftware (Viren, Trojaner, Würmer) hochzuladen oder die Software auf eine Weise zu nutzen, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnte (z. B. durch automatisierte Massenanfragen, Scraping, Penetrationstests ohne vorherige Genehmigung)
  • Die Software nicht zur Schaffung eines konkurrierenden Dienstes zu nutzen, insbesondere nicht zum Aufbau eigener Trainings-Datensätze für konkurrierende KI-Modelle
  • Regelmäßige Datenexporte (mindestens monatlich) zur Sicherung eigener Daten vorzunehmen; die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Datensicherung verbleibt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Mitwirkungspflichten – insbesondere aufgrund unzulässig hochgeladener Inhalte, unzulässig verarbeiteter personenbezogener Daten oder fehlender Berechtigung zur Datenverarbeitung – gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

(3) Verletzt der Kunde wiederholt oder erheblich seine Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, das Konto nach erfolgloser Abmahnung vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Backup-Pflicht: Der Anbieter führt regelmäßige tägliche Sicherungen der Datenbank zu betriebsinternen Zwecken durch. Diese Sicherungen begründen jedoch keinen vertraglichen Anspruch des Kunden auf Datenwiederherstellung. Da Datensicherung nach gefestigter Cour de cassation case law (Cour de cassation v. 02.07.2008) als allgemein bekannte, unverzichtbare Sorgfaltspflicht gilt, verbleibt die Verantwortung für eine ausreichende Sicherung geschäftskritischer Daten beim Kunden; ein Unterlassen kann ein Mitverschulden im Sinne von Code civil begründen. Der Anbieter stellt hierfür jederzeit einen vollständigen Datenexport in maschinenlesbarem Format (CSV, ZIP, ggf. PDF) kostenlos zur Verfügung.

§ 9 Auftragsverarbeitung, Datenschutz

(1) Soweit der Kunde im Rahmen der Software-Nutzung personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Mieterdaten) verarbeiten lässt, schließt der Anbieter mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 RGPD + Loi Informatique et Libertés. Der AVV ist Bestandteil dieser AGB; ein Muster ist unter rentprime.de/av-vertrag abrufbar.

(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters unter rentprime.de/datenschutz.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung der Software entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Mängel der Software sind solche Eigenschaften, die ihre Eignung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

(2) Keine Mängel sind insbesondere: unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, Beeinträchtigungen aufgrund nicht vom Anbieter zu vertretender Drittsoftware oder Hardware, Fehlbedienung durch den Kunden, Inkompatibilitäten mit nicht unterstützten Browsern oder Betriebssystemen sowie Fehlfunktionen aufgrund unsachgemäßer Eingabedaten („garbage in, garbage out").

(3) Bei wesentlichen Mängeln hat der Kunde dem Anbieter den Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter Angabe der konkreten Symptome und Reproduktionsschritte zu melden und dem Anbieter eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen zur Mangelbeseitigung zu setzen. Erst nach zweimaligem erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden weitergehende Gewährleistungsrechte (Minderung, Kündigung, Schadensersatz im Rahmen von § 11) zu.

(4) Bei SaaS-Verträgen ist die Gewährleistung gemäß Code civil analog dauernd auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit gerichtet; eine Verjährungsfrist für Mängelrechte im Sinne der §§ 437, 438 BGB findet keine Anwendung. Ansprüche aus § 11 dieser AGB verjähren in zwölf (12) Monaten ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis vom Schaden, gegenüber Verbrauchern jedoch frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.

(5) Eine Gewährleistung für die rechtliche, steuerliche oder fachliche Korrektheit der mit Hilfe der Software erstellten Dokumente, Berechnungen oder Bescheide übernimmt der Anbieter ausdrücklich nicht. Die Software ist ein Werkzeug zur effizienten Bearbeitung, ersetzt jedoch nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden oder beauftragte Berater (vgl. §§ 11, 14, 15 dieser AGB).

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Doppelte der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis geleisteten Vergütung, in der Spitze auf EUR 10.000,– pro Schadensfall und EUR 25.000,– pro Kalenderjahr.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt und durch die vorstehenden Beschränkungen nicht ausgeschlossen.

(4) Eine über die Absätze 1–3 hinausgehende Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht der vertragstypischen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Anbieter vorhersehbaren Schadensentwicklung entsprechen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Atypische Schäden – etwa entgangener Gewinn aus konkreten, dem Anbieter nicht offenbarten Geschäften, atypisch hohe Reputationsschäden oder Vermögens-Folgeschäden außerhalb des normalen Geschäftsverlaufs eines Vermieters mit vergleichbarem Portfolio – sind insbesondere nicht ersatzfähig. Vertragstypische Folgeschäden (insbesondere durchschnittliche Datenwiederherstellungs­kosten, übliche Betriebsunterbrechungs­kosten in Höhe der monatlichen Vergütung) bleiben im Rahmen der Caps aus Abs. 2 jedoch ersatzfähig, soweit eine Kardinalpflicht verletzt ist.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu derjenigen Höhe, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (vgl. § 8 Abs. 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht in den Fällen des § 11 Abs. 1 und Abs. 3.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche oder steuerliche Korrektheit der durch die Software generierten Berechnungen, Verträge oder Bescheinigungen, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor Verwendung im Rechtsverkehr eigenständig oder durch qualifizierte Berater zu prüfen.

(7) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 11 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Wird eine Vertragspartei durch Höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, ruhen die jeweiligen Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer der Behinderung, ohne dass hieraus Ansprüche – insbesondere Schadensersatz- oder Minderungsansprüche – abgeleitet werden können.

(2) Als Höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen, von außen einwirkenden, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisse. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien sowie hoheitliche Maßnahmen zu deren Bekämpfung, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschläge, Sabotage, Aufstände, hoheitliche Embargos und Sanktionen, Streiks und Aussperrungen (auch in eigenen oder fremden Betrieben), umfassende Ausfälle der Strom- oder Telekommunikations-Infrastruktur, großflächige Cyber-Angriffe, gesetzliche Verbote und behördliche Anordnungen, die die Vertragserfüllung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.

(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer eines Falls Höherer Gewalt informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu mindern.

(4) Dauert ein Fall Höherer Gewalt länger als drei (3) Monate ununterbrochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei (2) Wochen in Textform zu kündigen, ohne dass Ansprüche der einen Partei gegen die andere hieraus erwachsen.

§ 13 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrags erlischt dieses Nutzungsrecht automatisch.

(2) Der Quellcode der Software, die Datenbankstruktur, die Benutzeroberflächen, die zugrundeliegenden Algorithmen, die KI-Modelle, die Vertragsvorlagen sowie sämtliche Marken, Logos und Designs sind urheberrechtlich, marken- und/oder geschmacksmuster­rechtlich geschützt und Eigentum des Anbieters bzw. seiner Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Dekompilierung oder das Reverse Engineering der Software ist nur in den gesetzlich zwingend zulässigen Grenzen (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet.

(3) Der Kunde behält uneingeschränkt alle Rechte an den von ihm in die Software eingegebenen Daten und Inhalten („Kundendaten"). Der Kunde räumt dem Anbieter jedoch ein einfaches, weltweites, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Kundendaten technisch zu verarbeiten, zu speichern, zu vervielfältigen, anzuzeigen und zu übertragen, soweit dies zur vertragsgemäßen Bereitstellung der Software erforderlich ist.

(4) Der Kunde versichert und garantiert, dass er Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den von ihm in die Software hochgeladenen Inhalten ist oder über entsprechende Lizenzen verfügt, und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten an diesen Inhalten frei.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, aggregierte, vollständig anonymisierte und nicht auf den Kunden oder einzelne natürliche Personen rückführbare Nutzungsdaten zu statistischen Zwecken, zur Verbesserung der Software und ihrer KI-Modelle zu verwenden.

§ 14 KI-gestützte Funktionen, EU AI Act

(1) Die Software enthält KI-gestützte Funktionen, insbesondere die KI-Belegerkennung („KI-OCR"), die KI-Kategorisierung, die KI-Plausibilitätsprüfung von Nebenkostenabrechnungen, den KI-Assistenten „Lou" sowie KI-gestützte Mietvertrags-Vorschläge.

(2) KI-generierte Ergebnisse beruhen auf statistischen Modellen und sind technisch fehlerbehaftet. Sie können falsch, unvollständig, missverständlich, veraltet, voreingenommen oder im Einzelfall unbrauchbar sein („Halluzinationen"). Der Anbieter macht zu keinem Zeitpunkt zu, dass KI-Ergebnisse korrekt, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, jedes KI-generierte Ergebnis vor einer verbindlichen Verwendung im Rechts- oder Geschäftsverkehr sorgfältig zu prüfen und ggf. durch qualifizierte Fachkräfte verifizieren zu lassen. Eine ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.

(4) In Erfüllung der Transparenzpflicht nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act") weist der Anbieter darauf hin, dass mit „KI" gekennzeichnete Funktionen von einer KI generiert oder unterstützt werden.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die KI-Funktionen nicht zur Erzeugung von Inhalten zu nutzen, die gegen Art. 5 EU AI Act (verbotene Praktiken) verstoßen, insbesondere keine Profiling-Bewertungen mit benachteiligender Wirkung gegenüber Mietern, die nicht durch eine sachliche Begründung gerechtfertigt sind. Für die KI-Funktionen wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 RGPD + Loi Informatique et Libertés durchgeführt.

(6) Eine Haftung des Anbieters für KI-Ergebnisse ist im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen (§ 11) ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde KI-Ergebnisse ohne vorherige Prüfung im Rechts- oder Geschäftsverkehr verwendet.

§ 15 Keine Rechts- oder Steuerberatung, RDG

(1) Die Software stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungs­gesetzes (RDG) dar. Sie ist ein technisches Hilfsmittel zur eigenverantwortlichen Bearbeitung von Vermietungsangelegenheiten und ersetzt weder die Beratung durch einen Rechtsanwalt noch durch einen Steuerberater oder Mietverein.

(2) Die von der Software erzeugten Mietvertrags-Vorlagen, Nebenkostenabrechnungen, Mahnungen, Indexmieterhöhungen und sonstigen rechtlichen Schriftstücke beruhen auf veröffentlichter Rechtsprechung und marktüblichen Standardklauseln. Sie ersetzen jedoch keine individuelle juristische Prüfung des konkreten Einzelfalls. Insbesondere bei folgenden Sachverhalten wird die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht ausdrücklich empfohlen:

  • Sondereigentum, denkmalgeschützte Objekte, Sozialwohnungen
  • Gewerbliche Mietverhältnisse, Mischmietverhältnisse, Untervermietung
  • Mehrere Mieter mit ungleichem Status (Wohngemeinschaften, Erbfälle)
  • Mieterhöhungen in Gemeinden mit Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze
  • Kündigungen, fristlose Kündigungen, Räumungsklagen
  • Auseinandersetzungen mit Mieterverein oder Mieteranwalt
  • Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Mietumlage

(3) Die mit Hilfe der Software erstellten Steuerberater-ready-Exporte (Anlage zur Einkommensteuer­erklärung) sind keine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung. Die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und fristgerechte Abgabe der Steuererklärung verbleibt beim Kunden bzw. seinem Steuerberater.

(4) Eine Haftung des Anbieters für die Rechtssicherheit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der mit der Software generierten Dokumente ist im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen (§ 11) ausgeschlossen.

§ 16 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG) auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, soweit nicht eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo zu Referenzzwecken auf seiner Website und in Verkaufsmaterialien zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine internen Funktionen der Software, etwaige Beta-Funktionen, Roadmap-Inhalte oder Preisrabatte gegenüber Wettbewerbern des Anbieters oder in der Öffentlichkeit zu veröffentlichen.

§ 16a Bestellvorgang, Button-Lösung (§ 312j BGB), vorvertragliche Informationen

(1) Im Bestellvorgang werden Verbrauchern vor der verbindlichen Bestellung in unmittelbarer Nähe zum Bestell-Button die wesentlichen Vertragsmerkmale (gewählter Tarif, Hauptleistungen, Mindestlaufzeit, Gesamtpreis inkl. USt, Zahlungs- und Lieferbedingungen) klar und hervorgehoben dargestellt (§ 312j Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB).

(2) Der Bestell-Button ist unmittelbar vor der Bestellung mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung (z. B. „Kostenpflichtig abonnieren", „Jetzt zahlungspflichtig buchen") beschriftet (§ 312j Abs. 3 BGB). Eine Bestellung kommt nur durch Anklicken dieses ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buttons zustande.

(3) Während der 14-tägigen Testphase nach § 4 erfolgt keine Abbuchung. Nach Ablauf der Testphase geht der Vertrag automatisch in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über; die erste Abbuchung erfolgt am 15. Tag. Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase jederzeit kündigen oder sein Widerrufsrecht ausüben; in diesem Fall erfolgt keine Abbuchung. Der Anbieter weist den Kunden spätestens drei (3) Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail auf den bevorstehenden Übergang hin.

(4) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB).

(5) Gemäß § 312k BGB stellt der Anbieter im eingeloggten Kundenbereich des Tools unter „Einstellungen › Abonnement" eine dauerhaft sichtbare, leicht zugängliche Kündigungs-Schaltfläche („Jetzt kündigen") bereit. Da das Vertragsverhältnis nur unter Login zustande kommt und die Kündigungsschaltfläche im selben geschützten Bereich erreichbar ist, in dem der Kunde auch alle anderen Vertrags- und Zahlungsdaten verwaltet, ist die Anforderung der ständigen Verfügbarkeit nach § 312k Abs. 2 S. 4 BGB erfüllt (vgl. zur Zulässigkeit der Login-Anbindung u. a. LG Köln, Urteil v. 29.07.2023 – 33 O 355/22, sowie OLG München, Urteil v. 06.10.2022 – 29 U 6/22 Kart). Hat ein Verbraucher den Zugang zum Kundenkonto verloren, kann die Kündigung jederzeit in Textform per E-Mail an contact@rentprime.de erklärt werden; in diesem Fall wirkt die Kündigung wie über den Kündigungs-Button.

(5a) Sollte die Kündigungs-Schaltfläche entgegen § 312k BGB nicht ordnungsgemäß funktionieren, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden (§ 312k Abs. 6 BGB). Der Anbieter wird in einem solchen Fall den Mangel unverzüglich nach Kenntnis beheben.

§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit der Kunde Verbraucher (Code civil) ist, steht ihm bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KRUPKA Concept GmbH, E-Mail: contact@rentprime.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wertersatz: Bei Rentprime handelt es sich um eine Dienstleistung (SaaS). Widerrufen Sie den Vertrag, nachdem Sie verlangt haben, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie nach § 357 Abs. 8 BGB anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Während der kostenlosen 14-tägigen Testphase erfolgt keine Abbuchung; der Wertersatz beträgt in diesem Zeitraum faktisch 0 €.

Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: KRUPKA Concept GmbH, Monheim am Rhein, E-Mail: contact@rentprime.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

— Bestellt am (*)/erhalten am (*):
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 18 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen, einer Veränderung der allgemeinen Marktverhältnisse, neuer regulatorischer Anforderungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich wird und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren (insbesondere Preise und Hauptleistungspflichten), sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.

(2) Über Änderungen der AGB wird der Kunde mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) informiert.

(3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert und in hervorgehobener Form auf diese Rechtsfolge sowie auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

(4) Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, hat der Anbieter das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich zu kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Monheim am Rhein, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten ausschließlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Eine geltungs­erhaltende Reduktion findet im Bereich der AGB-Kontrolle nicht statt; eine vertragliche Ersatzregelung wird hierdurch ausdrücklich nicht vereinbart. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

(4) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Umwandlung, Verschmelzung, Asset-Deal im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert; bei Widerspruch innerhalb von vier (4) Wochen steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB), unabhängig von ihrer Form; eine doppelte Schriftformklausel wird ausdrücklich nicht vereinbart (Cour de cassation case law zur Unwirksamkeit doppelter Schriftformklauseln in AGB).

§ 20 Information zur Streitbeilegung

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform unter ec.europa.eu/consumers/odr) wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet; die bis dahin geltende Verlinkungspflicht aus der EU-Verordnung 524/2013 ist damit entfallen. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle nach dem Verbraucher­streitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Verbraucher mit Wohnsitz in der EU können sich bei Streitigkeiten an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ Deutschland, Kehl, www.evz.de) wenden.

§ 21 Länder-spezifische Annexe (Multi-Jurisdiction)

Rentprime wird in 15 Märkten angeboten (DE, AT, CH, FR, IT, ES, PT, NL, BE, LU, GB, DK, SE, CZ, US). Der Anbieter ist in allen Märkten dieselbe juristische Person. Soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht des Wohnsitzlandes des Kunden weitergehende Rechte gewährt als die obenstehenden AGB, gelten diese landesspezifischen Mindeststandards vorrangig. Im Folgenden die wichtigsten Hinweise je Markt:

§ 21.1 Österreich (rentprime.at)

Es gelten zusätzlich das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Das Rücktrittsrecht beträgt 14 Tage gemäß § 11 FAGG; Gerichtsstand bei Klagen gegen Verbraucher ist deren Wohnsitz (§ 14 KSchG).

§ 21.2 Schweiz (rentprime.ch)

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Bestimmungen des KKG und OR (insb. Art. 40a–40g OR — Widerrufsrecht 14 Tage bei Fernabsatz) bleiben unberührt. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Konsumenten (Art. 32 ZPO/CH).

§ 21.3 Frankreich (rentprime.fr)

Es gelten zusätzlich der Code de la consommation (Art. L221-1 ff. — Fernabsatz, Art. L211-1 ff. — Garantien) und die LCEN. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei Streitigkeiten ist das Tribunal du domicile des Verbrauchers zuständig. Vor gerichtlicher Klage ist eine Médiation de la consommation gemäß Art. L611-1 ff. Code de la consommation vorgesehen.

§ 21.4 Italien (rentprime.it)

Es gelten zusätzlich der Codice del Consumo (D.lgs. 206/2005) und die Vorgaben zur Online-Streitbeilegung (RisolviOnline / Conciliaweb). Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Art. 52 Codice del Consumo). Gerichtsstand für Verbraucher ist deren foro di residenza.

§ 21.5 Spanien (rentprime.es)

Es gelten zusätzlich die Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007) und die LSSI. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Art. 102 LGDCU). Gerichtsstand für Verbraucher ist deren juzgado del domicilio.

§ 21.6 Portugal (rentprime.pt)

Es gelten zusätzlich die Lei do Consumidor (Lei 24/96) und das Decreto-Lei 24/2014 (Fernabsatz). Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

§ 21.7 Niederlande (rentprime.nl)

Es gelten zusätzlich das Burgerlijk Wetboek (BW Buch 6, Titel 5 — Verbraucherverträge) und Wet Goed Verhuurderschap 2023 (soweit für die Software-Funktion relevant). Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Art. 6:230o BW).

§ 21.8 Belgien (rentprime.be)

Es gelten zusätzlich der Code de droit économique (Buch VI — Verbraucherverträge). 14-tägiges Widerrufsrecht; zuständige Stelle: SPF Économie / Centre européen des consommateurs Belgique (CEC).

§ 21.9 Luxemburg (rentprime.lu)

Es gilt der Code de la consommation luxembourgeois sowie das Gesetz vom 02.04.2014. 14-tägiges Widerrufsrecht; Streitbeilegung via Médiation de la consommation Luxembourg.

§ 21.10 Vereinigtes Königreich (rentprime.co.uk)

Es gelten zusätzlich der Consumer Rights Act 2015 und die Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013. 14-day cancellation right ab Vertragsschluss. Anwendbar ist UK-Recht (England & Wales); der Verbraucher kann jedoch in dem für ihn zuständigen Gericht klagen. Datenschutzrechtlich gilt UK GDPR + Data Protection Act 2018.

§ 21.11 Dänemark (rentprime.dk)

Es gelten zusätzlich der Forbrugeraftaleloven (Lov nr. 1457 af 17.12.2013) und das Lejereform-2022-Paket. 14 dages fortrydelsesret ab Vertragsschluss. Streitbeilegung via Forbrugerklagenævnet.

§ 21.12 Schweden (rentprime.se)

Es gelten zusätzlich die Distansavtalslag (2005:59) und der Konsumentköplag. 14 dagars ångerrätt ab Vertragsschluss. Streitbeilegung via Allmänna reklamationsnämnden (ARN).

§ 21.13 Tschechien (rentprime.cz)

Es gelten zusätzlich das Občanský zákoník (Občanský zákoník č. 89/2012 Sb.) und das Zákon o ochraně spotřebitele. 14-Tage-Widerrufsrecht. Streitbeilegung via Česká obchodní inspekce (ČOI).

§ 21.14 USA (rentprime.com)

Für US-Kunden gelten zusätzlich der CCPA/CPRA (kalifornische Verbraucher) sowie ggf. weitere bundesstaatliche Datenschutzgesetze (Virginia VCDPA, Colorado CPA u. a.). Streitigkeiten werden vorrangig durch verbindliche Schlichtung gemäß den Regeln der American Arbitration Association (AAA) beigelegt; class-action-Verzicht gilt soweit zulässig nach 9 U.S.C. § 1 ff. (Federal Arbitration Act). Die rentprime.com-Domain richtet sich primär an englischsprachige internationale Nutzer und nicht ausschließlich an US-Konsumenten.

Stand: Pre-Launch (Mai 2026). Diese landes­spezifischen Annexe sind eine erste juristische Annäherung. Vor Public Launch wird jede Sektion durch eine lokale Anwaltskanzlei validiert. Wenn Sie Widersprüche zu Ihrem nationalen Verbraucherrecht entdecken, melden Sie uns das bitte unter legal@rentprime.de — wir korrigieren binnen 14 Tagen.

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