HKVO 2026 — einfach korrekt.
Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde 2022 grundlegend geändert: monatliche Verbrauchsinformation, neue Aufteilungsregeln, Ablesepflicht ohne Mieterbesuch. Rentprime erfüllt alle Pflichten automatisch — du musst dich nicht durch §-Texte arbeiten.
Welche Aufteilung passt zu deinem Gebäude?
Die HKVO schreibt vor: mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Welche Aufteilung du wählst, hängt vom Gebäudezustand und der Verbrauchserfassung ab.
Standard bei sehr alten Gebäuden ohne Verbrauchserfassung. Auch zulässig, wenn Erfassung technisch unmöglich.
Mittelweg zwischen Standard und Anreiz-Maximum. Wird in der Praxis nur selten gewählt.
Empfohlen für Bestandsgebäude — schafft die meisten Anreize zum Energiesparen für Mieter.
Jeden Monat einen Brief — vollautomatisch.
Seit Januar 2022: Mieter mit fernablesbaren Zählern müssen monatlich über Heiz- und Warmwasserverbrauch informiert werden. Rentprime erstellt die Briefe automatisch — du musst nichts selbst zusammenstellen.
- Verbrauch im aktuellen Monat
- Vergleich mit dem Vormonat
- Vergleich mit dem Vorjahresmonat
- Vergleich mit einem normierten Durchschnittsmieter
- Brennstoffmix und CO₂-Emissionen
- Kontaktdaten Verbraucherzentralen + Energieberatung
15 % zurück — wenn die Aufteilung falsch ist.
Wer als Vermieter die Heizkosten nicht nach HKVO-konform aufteilt (z.B. komplett nach Fläche statt 50/50 minimum verbrauchsbasiert), gibt dem Mieter ein gesetzliches Kürzungsrecht von 15 % auf den Heizkostenanteil seiner Abrechnung — automatisch, ohne Klage.
Bei einem Beispielobjekt mit 4.842 € Heizkosten pro Jahr und 4 Mietern bedeutet das: −726 € pro Jahr Mietausfall. Auf 10 Jahre verlängert: −7.260 €.
Mit Rentprime kann das nicht passieren — die Aufteilung wird automatisch §7-konform erstellt, mit Pflichtangabe der gewählten Quote in jeder Abrechnung.
Was die HKVO 2026 für Vermieter wirklich bedeutet
Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, wie Heizkosten und Warmwasserkosten zwischen Mietern aufgeteilt werden müssen. Sie gilt für Gebäude mit zentraler Heizungsanlage und Warmwasserversorgung. Etagenheizungen und Einzelöfen sind ausgenommen — wer mit einer Gas-Etagentherme heizt, fällt nicht unter die HKVO.
Kernprinzip §7: Mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest geht nach Wohnfläche. Das soll Anreize zum Energiesparen schaffen — wer mehr Wärme verbraucht, zahlt entsprechend mehr. Die meisten Vermieter wählen 70/30, weil das den stärksten Spar-Anreiz schafft und damit indirekt auch den CO₂-Eigenanteil senkt.
Pflicht zur Fernablese seit 2022: Neue Verbrauchserfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler) müssen seit 1. Dezember 2021 fernablesbar sein. Vorhandene Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das senkt deine Ablese-Kosten erheblich (kein Termin mit dem Mieter mehr nötig) und macht §6a-Konformität — die monatliche Verbrauchsinformation — erst praktisch möglich.
Verstoßfolgen: Bei Verstößen gegen §7 (falsche Aufteilung) hat der Mieter das Recht, 15 % seiner Heizkostenrechnung zu kürzen (§12 HKVO). Bei Verstößen gegen §6a (keine monatliche Information) ist die Heizkostenabrechnung zwar weiterhin angreifbar, aber Bußgelder bis 50.000 € sind möglich. Beides vermeidet Rentprime automatisch.