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Rentprime
Recht · seit 2022

HKVO 2026 — einfach korrekt.

Die Heizkostenverordnung (HKVO) wurde 2022 grundlegend geändert: monatliche Verbrauchsinformation, neue Aufteilungsregeln, Ablesepflicht ohne Mieterbesuch. Rentprime erfüllt alle Pflichten automatisch — du musst dich nicht durch §-Texte arbeiten.

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 14 Tagen · jederzeit kündbar
§7 Aufteilung automatisch
§6a Monatsbrief versendet
§5 Fernablese-ready
§12 Kürzungsrecht vermeiden
§7 HKVO · Heizkostenaufteilung
70 / 30 — Standard für Bestandsgebäude
Heizkosten
4.842 €
Beispielobjekt
70 % Verbrauch
3.389,40 €
30 % Wohnfläche
1.452,60 €
Auch wählbar: 50/50 (Bestand ohne Verbrauchserfassung) oder 60/40 (Mittelweg)
§7 HKVO · Drei Aufteilungs-Optionen

Welche Aufteilung passt zu deinem Gebäude?

Die HKVO schreibt vor: mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Welche Aufteilung du wählst, hängt vom Gebäudezustand und der Verbrauchserfassung ab.

50 / 50

Standard bei sehr alten Gebäuden ohne Verbrauchserfassung. Auch zulässig, wenn Erfassung technisch unmöglich.

Selten · nur bei Sondersituation
60 / 40

Mittelweg zwischen Standard und Anreiz-Maximum. Wird in der Praxis nur selten gewählt.

Mittelweg · selten genutzt
Empfohlen
70 / 30

Empfohlen für Bestandsgebäude — schafft die meisten Anreize zum Energiesparen für Mieter.

Standard · wir empfehlen das
§6a HKVO · Monatliche Verbrauchsinformation

Jeden Monat einen Brief — vollautomatisch.

Seit Januar 2022: Mieter mit fernablesbaren Zählern müssen monatlich über Heiz- und Warmwasserverbrauch informiert werden. Rentprime erstellt die Briefe automatisch — du musst nichts selbst zusammenstellen.

  • Verbrauch im aktuellen Monat
  • Vergleich mit dem Vormonat
  • Vergleich mit dem Vorjahresmonat
  • Vergleich mit einem normierten Durchschnittsmieter
  • Brennstoffmix und CO₂-Emissionen
  • Kontaktdaten Verbraucherzentralen + Energieberatung
Achtung: Bei Verstoß gegen §6a HKVO drohen Bußgelder bis 50.000 €. Die Heizkostenabrechnung ist zwar weiterhin gültig, aber das Risiko ist da — Rentprime nimmt dir die Pflicht ab.
Verbrauchsinformation
Wohnung Marienstr. 12, 3. OG
Berichtsmonat: April 2026
Dein Verbrauch im April
284kWh Heizung
Vormonat (März)412 kWh
Vorjahresmonat318 kWh
Durchschnitt vergleichbar305 kWh
Du im April284 kWh
Du verbrauchst −31 % gegenüber März — gut gemacht!
Brennstoff: Erdgas (0,201 kg CO₂/kWh) · Energieberatung: 0800 / 80 90 800
Monatlich auto-versendet
§12 HKVO · Risiko Kürzungsrecht

15 % zurück — wenn die Aufteilung falsch ist.

Wer als Vermieter die Heizkosten nicht nach HKVO-konform aufteilt (z.B. komplett nach Fläche statt 50/50 minimum verbrauchsbasiert), gibt dem Mieter ein gesetzliches Kürzungsrecht von 15 % auf den Heizkostenanteil seiner Abrechnung — automatisch, ohne Klage.

Bei einem Beispielobjekt mit 4.842 € Heizkosten pro Jahr und 4 Mietern bedeutet das: −726 € pro Jahr Mietausfall. Auf 10 Jahre verlängert: −7.260 €.

Mit Rentprime kann das nicht passieren — die Aufteilung wird automatisch §7-konform erstellt, mit Pflichtangabe der gewählten Quote in jeder Abrechnung.

15 %
Kürzungsrecht §12
Mieter kann seinen Heizkostenanteil pauschal um 15 % kürzen, ohne Klage, wenn die HKVO-Vorgaben nicht erfüllt sind.

Was die HKVO 2026 für Vermieter wirklich bedeutet

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, wie Heizkosten und Warmwasserkosten zwischen Mietern aufgeteilt werden müssen. Sie gilt für Gebäude mit zentraler Heizungsanlage und Warmwasserversorgung. Etagenheizungen und Einzelöfen sind ausgenommen — wer mit einer Gas-Etagentherme heizt, fällt nicht unter die HKVO.

Kernprinzip §7: Mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest geht nach Wohnfläche. Das soll Anreize zum Energiesparen schaffen — wer mehr Wärme verbraucht, zahlt entsprechend mehr. Die meisten Vermieter wählen 70/30, weil das den stärksten Spar-Anreiz schafft und damit indirekt auch den CO₂-Eigenanteil senkt.

Pflicht zur Fernablese seit 2022: Neue Verbrauchserfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler) müssen seit 1. Dezember 2021 fernablesbar sein. Vorhandene Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das senkt deine Ablese-Kosten erheblich (kein Termin mit dem Mieter mehr nötig) und macht §6a-Konformität — die monatliche Verbrauchsinformation — erst praktisch möglich.

Verstoßfolgen: Bei Verstößen gegen §7 (falsche Aufteilung) hat der Mieter das Recht, 15 % seiner Heizkostenrechnung zu kürzen (§12 HKVO). Bei Verstößen gegen §6a (keine monatliche Information) ist die Heizkostenabrechnung zwar weiterhin angreifbar, aber Bußgelder bis 50.000 € sind möglich. Beides vermeidet Rentprime automatisch.

Häufige Fragen

Was Vermieter oft fragen.

Ja, sofern eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist. Erst bei Etagenheizungen oder wenn der Vermieter selbst in einer der zwei Einheiten wohnt, kann eine Ausnahme greifen (§2 HKVO).

Probier es einfach aus.

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